1) Gültigkeitsumfang, Nebenabreden
- Für alle Geschäfte der GetConnect Trade Group gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Mündliche Nebenabreden gelten solange nicht als getroffen, wie sie durch die GetConnect Trade Group schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Willenserklärungen gegenüber der GetConnect Trade Group haben schriftlich oder per Telefax zu erfolgen, sofern sich nicht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch schriftliche Vereinbarung etwas anderes ergibt.
- Kunde/ Besteller iSd Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher iSd Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selb-ständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer iSd Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausführung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Für Unternehmer gelten die Geschäftsbedingungen auch, wenn nicht ausdrück-lich auf sie hingewiesen wurde.
2) Vertragsschluss, Widerspruchs- und Widerrufsrecht
- Alle im Namen und/ oder im Auftrage der GetConnect Trade Group abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Dieses kann von der GetConnect Trade Group innerhalb von 2 Wochen an-genommen werden. Vertragsschlüsse, Lieferbedingungen und Bestellungen mit/ bei der GetConnect Trade Group sowie durch Vertreter und Hand-lungsbevollmächtigte der GetConnect Trade Group vermittelte Geschäfte werden erst mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die GetConnect Trade Group verbindlich.
- Ein Kunde, der nicht Verbraucher ist, hat Einwendungen gegen die schriftliche Bestätigung der GetConnect Trade Group binnen 48 Stunden nach Zugang schriftlich oder durch Telefax zu erheben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine auf den Abschluss des Vertra-ges gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder, sofern er die Ware bereits erhalten hat, durch Rücksendung der Ware (Punkt 7 Ziff. 2) gegenüber der GetConnect Trade Group zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3) Lieferzeit, Produktänderungen
- Angaben über Lieferzeiten beruhen auf den Angaben der Lieferanten bzw. Hersteller der GetConnect Trade Group und sind unverbindlich. Die GetConnect Trade Group übernimmt kein Beschaffungsrisiko.
- Firma GetConnect Trade Group ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufs-vertrages mit dem Zulieferer den Liefergegenstand nicht erhält. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der GetConnect Trade Group zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit ihrem Zulieferer.
- Etwaige unvorhersehbare Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, militärische Auseinandersetzungen oder Vergleichbares – auch bei Lieferanten und Herstellern der GetConnect Trade Group – die auf die Lieferung der vereinbarten Waren oder vereinbarten Preise nachteilig einwirken, entbinden die GetConnect Trade Group von jedweder Lieferungsverpflichtung und berechtigen die GetConnect Trade Group zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde wird in diesen Fällen der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
- Im Falle von Produktänderungen bestellter Waren berechtigt die GetConnect Trade Group zum Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern ihr die Produkt-änderungen bei Abschluss mit dem Besteller nicht bekannt waren.
- Geringfügige Abweichungen technischer und optischer Art, wie Form, Farbe und/ oder Gewicht der vereinbarten Produkte zu den Vertragsunterlagen auf Grund herstellerabhängiger Einwirkungen behält sich die GetConnect Trade Group im Rahmen des Zumutbaren vor. Der Kunde kann daraus keinen Anspruch auf Rücktritt herleiten.
4) Preise
- Alle Preise verstehen sich in EURO. Zuzüglich zum Nettowarenwert und den vertraglich vereinbarten Versand- und Verpackungsmaterialkosten hat der Besteller die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu entrichten.
- Die GetConnect Trade Group berechnet die Versandkosten laut dem jeweiligen Angebot
- Die GetConnect Trade Group behält sich das Recht vor, Umsatz-steuererhöhungen oder die Einführung neuer Abgaben im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Lieferung der Waren den Besteller tragen zu lassen. Diese sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
- Ist der Besteller Verbraucher, behält sich die GetConnect Trade Group vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen durch Umsatzsteuererhöhungen oder die Einführung neuer Abgaben im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Lieferung der Waren, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
- Für telegraphische Zahlungen unter € 20.000,00 zu Lasten der Firma GetConnect Trade Group werden € 10,00 Bearbeitungsgebühr berechnet.
5) Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsver-zug.
- Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
- Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Firma GetConnect Trade Group vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten. Zahlungen per Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Bei Zahlung per Rechnung bzw. Scheck gilt die Rechnung bei endgültiger Gutschrift auf dem Fir-menkonto der GetConnect Trade Group als bezahlt.
- Für die Mahnschreiben ist die Firma GetConnect berechtigt, Mahnkosten in Höhe von € 5,00 zzgl. € 6,00 Bearbeitungsgebühr ab der 2. Mahnung in Rechnung zu stellen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma GetConnect anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6) Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma GetConnect Trade Group. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma GetConnect berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Sie ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Fall des Eintritts des Versicherungs-falls tritt der Besteller schon jetzt sämtliche ihm aus diesem Ereignis zustehenden Versicherungsansprüche oder Ersatzansprüche an die Firma GetConnect ab. Die Kaufpreisschuld des Bestellers erlischt jedoch nur dann, und nur in der Höhe wie die Versicherung gegenüber der Firma GetConnect die Kaufpreisschuld in der Höhe der fälligen Kaufpreisschuld einschließlich etwaiger Verzugszinsen leistet.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma GetConnect unverzüglichschriftlich zu benachrichtigen, damit sie Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder einzubauen. Der Besteller tritt der Firma GetConnect jedoch schon jetzt seine Forderungen gegenüber dem Erwerber des Eigentums in Höhe seiner Kaufpreisschuld ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma GetConnect, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Firma GetConnect verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7) Empfang der Ware, Rückgabe
- Jeder Besteller hat den Empfang der Ware unmittelbar durch fernmündliche Anzeige, Telefax oder mittels der von der Firma GetConnect beigefügten Empfangsbestätigung schriftlich anzuzeigen. Andere Erklärungen nach diesen AGB bleiben hiervon unberührt.
- Ein Recht auf Rückgabe der Ware besteht, außer in den nach diesen AGB geregelten Fällen, grundsätzlich nicht. Warenrücksendungen werden nur dann zurückgenommen, wenn sie zuvor genehmigt wurden. Hierzu erhält der Kunde eine Auftragsnummer.
8) Gefahrübergang
- Ist der Kunde Unternehmer, geht auf diesen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf diesen über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
9) Gewährleistungsrechte, Untersuchungs- und Rügepflicht
- Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, hat der Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma GetConnect ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Bei Unternehmern leistet die Firma GetConnect für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Geringfügige Abweichungen der Ware in Größe, Beschaffenheit und Farbe gelten schon jetzt als genehmigt, sofern der gewöhnliche Gebrauch der Ware durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt ist.
- Mängelansprüche des Unternehmers, setzten voraus, dass dieser die Ware unmittelbar nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit überprüft hat. Offensichtliche Mängel (Qualität, Ausführung) und etwaige Fehlmengen sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber der Firma GetConnect anzuzeigen. Dies gilt ebenso für etwaige offensichtliche Transportschäden. Verspätete Rügen können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich erst später ein solcher Mangel, muss die Anzeige innerhalb einer Woche nach seiner Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Bei Rücktritt ist für den angefallenen Nutzungszeitraum eine Nutzungsentschädigung zu entrichten.
- Die Firma GetConnect haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten und Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Firma GetConnect keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Firma GetConnect haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Firma GetConnect hat den Warenwert ausreichend gegen Transport und Lieferschäden versichert. Sie haftet für Transportschäden nur in Höhe der Kaufpreisforderung.
- Weitergehende unmittelbare oder mittelbare Schadensersatzansprüche werden, soweit nicht vorstehend nicht etwas abweichendes geregelt ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nach Punkt 10) Ziff. 1-3,
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Retouren und Garantieausschlüssen gilt natürlich keinerlei Garantieanspruch.
10) Haftungsbeschränkungen
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt 9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Firma GetConnect ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11) Vertragsstrafe
- Hat der Besteller, der nicht Verbraucher ist, die Nichterfüllung des Vertrages zu vertreten, vereinbaren die Parteien, dass die Firma GetConnect 15 % des Warennettowertes der Bestellung als pauschalisierten Schadensersatz beanspruchen kann.
- Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt der Firma GetConnect vorbehalten.
12) Datenschutz
- Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung dieses Geschäftsvorgangs gewonnenen erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden.
- Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
13) Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das BGB, HGB und die ZPO. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausländisches Recht ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Rechtsschutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in Erlangen ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsver-hältnis unter Einschluss der Scheck- und Wechselklagen.
- Dasselbe gilt, wenn der Kunde, der Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Verantwortlich für die Inhalte:
GetConnect Trade Group
Inh. Bergert, Danny
Sonnenstraße 17
91074 Herzogenaurach
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